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Informationen zum Muttersprachlichen Unterricht

Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund verfügen mit den Sprachkenntnissen in ihren Herkunftssprachen über zusätzliche und förderungswürdige Kompetenzen. Die Beherrschung mehrerer Sprachen ist unter dem Aspekt des Fremdsprachenlernens und der Berufsqualifizierung in einem zusammenwachsenden Europa und bei weltweit zunehmender Verflechtung für jeden Einzelnen wichtig und stellt eine Bereicherung dar.
Das Land Baden-Württemberg fördert auf Grundlage der Richtlinie des Rates 77/486/EWG über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern den muttersprachlichen Zusatzunterricht. Die Rahmenbedingungen für den muttersprachlichen Zusatzunterricht in Baden-Württemberg sind in der Verwaltungsvorschrift Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen deutschkenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen" festgelegt. Danach findet der muttersprachliche Zusatzunterricht in der Form des Konsulatsmodells statt, d. h. die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung liegt in der alleinigen Verantwortung der Herkunftsländer und unterliegt nicht der staatlichen Schulaufsicht. Derzeit wird muttersprachlicher Zusatzunterricht von 14 Herkunftsländern angeboten.

Kultusministerium - Sprachförderung

Zudem besteht im Rahmen der Hauptschulabschlussprüfung die Möglichkeit der Zertifizierung von zwölf verschiedenen Herkunftssprachen.

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